Überbetriebliche Kurse

Die Kurskommissionen in den Kantonen führen die überbetrieblichen Kurse (ÜK) gemäss gesetzlichen Vorgaben durch. Die Organisation und Durchführung wird vom Berufsbildungsamt mittels Leistungsvertrag geregelt.
Der Besuch der verbindlichen ÜK, welche in den ersten beiden Lehrjahren stattfinden, ist für alle Lehrlinge obligatorisch, sofern ihr Lehrbetrieb nicht ÜK-befreit ist.

Überbetriebliche Kurse
Bild: Fritz Studer AG

Verbindliche Kurse

Die verbindlichen Kurse dauern 50 Tage und bestehen aus 6 Kursen:

  • Mechanische Komponenten oder Bauteile von automatisierten Anlagen bearbeiten oder fertigen (6 Tage)
  • Antriebe in automatisierten Anlagen einbauen und in Betrieb nehmen (6 Tage)
  • Funktionen einer automatisierten Anlage prüfen (9 Tage)
  • Sensoren oder intelligente Komponenten in automatisierten Anlagen integrieren (9 Tage)
  • Software und Visualisierungen von automatisierten Anlagen programmieren und mit der Hardware testen (12 Tage)

Ergänzungskurse

Folgende Ergänzungskurse sind möglich, wobei mindesten ein Kurs von 8 Tagen obligatorisch ist:

  • Antriebe von automatisierten Anlagen dimensionieren
  • Einen digitalen Zwilling von automatisierten Anlagen erstellen und in Betrieb nehmen
  • Einfache mechanische Komponenten mit CAD (Computer Aided Design) modellieren
  • Regelstrecken in automatisierten Anlagen aufbauen und in Betrieb nehmen
  • Automatisierte Anlagen mit Robotern ergänzen und diese in Betrieb nehmen